Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Für die Generalsanierung des Kindergartens Heilig Kreuz und der Schaffung eines Hortes werden 25 Hortplätze und 50 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

2.    Die Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz erhält für die Generalsanierung mit Schaffung einer Hortgruppe einen Baukostenzuschuss gem. Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.384.181 € und einen Ausstattungszuschuss in Höhe von maximal 93.750 €.

3.    Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z.B. tatsächliche Baukosten, förderfähige Fläche, Kostenrichtwert) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.