Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Im Rahmen der Generalsanierung des katholischen Kindergartens St. Heinrich und der Horterweiterung werden 25 Hortplätze und weiterhin 75 Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2.      Die Kath. Kirchenstiftung St. Heinrich erhält für die Generalsanierung und die Erweiterung einen Baukostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von voraussichtlich 2.341.799 € und einen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 125.000 €.

 

3.      Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche, Baukosten) ändern, verändert sich der Zuschuss entsprechend.