Ergebnis/Beschluss:

 

1.    Die Budgetergebnisse der Ämter werden zur Kenntnis genommen.

2.    Den von den Fachausschüssen begutachteten p o s i t i v e n Budgetüberträgen gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

3.    Der Bereitstellung des Gesamtübertrages in Höhe von 287.227,55 € gemäß Anlage 1 b wird zugestimmt.

4.    Der Bereinigung der Sachmittelbudgetergebnisse zu Gunsten des Haushalts um saldiert 
-2.618.304,76 € gemäß den Anlagen 1a und 3 wird zugestimmt.

5.    Der freiwilligen Rückgabe von Ergebnissen im Volumen von 702.643,45 € sowie von Teilbeträgen aus den Budgetrücklagen der Ämter 13, 14, 30, 31, 33, 37, 39, 44, 51 und 55 an den städtischen Haushalt im Gesamtvolumen von 329.739,55 € gemäß Anlage 1b wird zugestimmt.

6.    Bei den Ämtern 46 und 50, die mit einem negativen Budgetergebnis abgeschlossen haben, sind die entstandenen Verluste (s. Anlage 1b) gemäß folgender Einzelgutachten vorzutragen:


 

Amt

Verlust

Verlustvortrag nach den Budgetierungsregeln

Beschlussvorschlag
 des Fachamtes für den Fachausschuss


Gutachten HFPA
-Abstimmung-

 

 

 

 

 

 

46

 

-47.284,01 €

 

Nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 46 in Höhe von 47.284,01 € zum Ausgleich des Verlustes kann ein Verlustvortrag vermieden werden.

 

KFA 05.07.2023:

Entsprechend den Budgetierungsregeln wird als Ausgleich des Verlustes einer Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 37.684,01 EUR zugestimmt.

Für das Minus des Kunstmuseums werden abweichend von den Budgetierungsregeln 9.600,00 € aus dem städtischen Haushalt gedeckt

 


Dem bereinigten Budgetergebnis 2022 des Amtes 46 i.H.v. -47.284,01 € und

 

a) dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 47.284,01 € wird zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln)

 

mit ... gegen ... Stimmen


b) dem Ausgleich des Verlustes durch Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 37.684,01 € wird zugestimmt. Für das Minus des Kunstmuseums werden abweichend von den Budgetierungsregeln 9.600,00 € aus dem städtischen Haushalt gedeckt. (Vorschlag Fachamt)

 

mit ... gegen ... Stimmen

 

 

 

50

 

 

-3.637.419,21 €

 

-3.466.913,69 € nach Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes 50 in Höhe von 170.505,52 € zum Ausgleich des Verlustes

 

 

SGA 27.09.2023
(Kenntnisnahme):

 

Dem Verlustvortrag des Amtes 50 in Höhe von -3.637.419,21 € wird zugestimmt.

 

Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes findet nicht statt.

 

Dem bereinigten Budgetergebnis 2022 des Amtes 50 i.H.v. -3.637.419,21 € und

 

a) dem nach der Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis des Amtes von 170.505,52 € verbleibenden Verlustvortrag von -3.466.913,69 € wird zugestimmt. (nach Budgetierungsregeln)

 

mit 0 gegen 13 Stimmen



b) 
dem Verlustvortrag des Amtes in Höhe von
-3.637.419,21 € wird zugestimmt.

Eine Entnahme aus der Sonderrücklage Budgetergebnis zum Ausgleich des Verlustes findet nicht statt. (Vorschlag Fachamt)

mit 13 gegen 0 Stimmen

 

 

 

 

 


Protokollvermerk:

Der Beschluss aus dem KFA wird mit 13 gegen 0 Stimmen einstimmig bestätigt.

In Hinblick auf den SGA wird die Variante b) einstimmig mit 13 gegen 0 Stimmen begutachtet.