Sitzung: 13.06.2023 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 66/173/2023
Ergebnis/Beschluss:
Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen bzw. einzuziehen (Art. 6, 8 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
445 Güterbahnhofstraße Erweiterung der Widmung aufgrund Ausbau auf Fl.Nrn.
1640/11, 1640/13, 1645/21, 1645/23, 1645/25 u. 1649/16 Gem. Erlangen
Länge 160 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Ausbau von Verkehrsflächen gem. städtebaulichem Vertrag vom 02.02.2015; Widmung nach Messungsanerkennung
Anlage: Lageplan 1
Einziehung von Ortsstraßen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
52 Damaschkestraße Einziehung einer Teilfläche des Gehweges entlang des Spielplatzes aus Fl.Nr. 3267/3 Gem. Erlangen
Länge 37 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Die Teilfläche des Gehweges mit rd. 85 m² entlang des Spielplatzes hat ihre Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb entsiegelt werden.
Anlage: Lageplan 2
Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen
Erlangen
Zug Straße Beschreibung
299 Geh- und Radweg zwischen Kurt-Schumacher-Straße u. Leimbergerstraße
sowie land- u. forst- auf Fl.Nr. 2507/2 Gem. Erlangen von der Ostgrenze Kurt-
wirtschaftl. Verkehr Schumacher Straße bis Einmündung in Leimbergerstraße
Länge 250 m
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau
Anlage: Lageplan 3
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.