Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bei Neubauten grundsätzlich als Mindeststandard den durch die KfW definierten Standard Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude fordern.

 

2.  Der Fraktionsantrag Nr. 61/2022 vom 17.03.2022 Effizienhaus-40-Standard als Mindeststandard bei Neubauten ist damit bearbeitet.


Protokollvermerk:

H. Stadtrat Prof. Dr. Hundhausen stellt folgenden Änderungsantrag:

„KFW 40 Haus oder Passivhaus nach PHPP Standard“ aufzunehmen.

 

Abstimmung Änderungsantrag:

Der Antrag wurde mehrheitlich im UVPB nicht empfohlen.

Der Antrag wurde mehrheitlich im UVPA abgelehnt.