Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Güterbahnhofstraße – und der Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen – Henkestraße Süd – sind für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße, durch das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1).

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.