Sitzung: 27.04.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 510/100/2023
Ergebnis/Beschluss:
1. Der
Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstellen Nrn. 5103055 und 5103060
(Leitungsassistenzen) entfällt.
2. Der Vorbehalt der Zuschussgewährung für die Planstelle Nr. 5150030 (Mittagsversorgungskraft flexibel) entfällt.