Sitzung: 19.04.2023 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 111/007/2023
Ergebnis/Beschluss:
1. Ausbildung
Im Jahr 2024 sollen bis zu 52 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon
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25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter
2 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
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2 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
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1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Naturschutz
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1 Nachwuchskraft für den
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
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9 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)
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4 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
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10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur
Erzieher*in (PIA)
Im Jahr 2024 werden bis zu sieben Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
Im Jahr 2024 werden bis zu drei durch die Bundesagentur für Arbeit
geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in“ angeboten.
Es werden hierfür bis zu drei Ausbildungsplatzhalter geschaffen.
4. Werkstudent*innen
Zusätzlich zur Ausbildungskapazität 2021 werden zehn Ausbildungsplatzhalter für Werkstudent*innen geschaffen.
5. Die Haushaltsmittel für 2024 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.