Ergebnis/Beschluss:
1. Die
ab 01. März 2024 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat
Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das
Referat II wird auf vier Jahre vom 01. März 2024 bis 29. Februar 2028
festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am
16. Februar 2023 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG
eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, derzeit Leiter des Referates Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
Protokollvermerk:
Der Vorsitzende OBM Dr. Janik erklärt, dass der Antrag Nr. 012/2023 der Grünen/Grüne Liste sinngemäß einer getrennten Abstimmung zur Nr. 1 entspricht.
Beschluss des Stadtrates: Nr. 1 wird mit 30 gegen 13 Stimmen angenommen
Der Antrag ist damit erledigt.
Herr StR Pöhlmann beantragt, die Untergrenze für die Aufwandsentschädigung zu wählen.
Beschluss des Stadtrates: mit 13 gegen 30 Stimmen abgelehnt
Die Nrn. 2-7 des Antrages werden mit 41 gegen 2 Stimmen angenommen.
Herr berufsm. StR Beugel wird mit 35 Stimmen wiedergewählt.