Sitzung: 16.02.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0
Vorlage: 20/043/2023
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt die Option auf Fortgeltung der Altregelung des § 2 Abs. 3 UStG mit Wirkung vom 01.01.2023 zu widerrufen.