Sitzung: 12.01.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 201/047/2022
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2023 und in der
mittelfristigen Finanzplanung
2022 – 2026 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen,
die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind –
insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und
Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.