Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung
2022 – 2026 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.