Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Anwesend: 7

Ergebnis/Beschluss:

1.   Der Bebauungsplan Nr. 341 – Hofmannstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan ist für die Grundstücksflächen zwischen Hofmann- und Mozartstraße durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1).

Die Änderung erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Das 1. Deckblatt wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.

 

2.   Die Grundlage für den Bebauungsplan bildet der Siegerentwurf des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs des Architekturbüros ssparchitekten aus Erlangen (siehe Anlage 2).

 

Folgende Ergänzung soll im Aufstellungsbeschluss mit aufgenommen werden:

„Hohe Energieeffizienz der Gebäude ist zu beachten (es wird der Energiestandard KfW 40 oder besser Passivhaus-Standard angestrebt).


Protokollvermerk:

Die Mitglieder des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses stellen folgenden Änderungsantrag/Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss (1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 341 – Hofmannstraße der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan:

 

Folgende Ergänzung soll im Aufstellungsbeschluss mit aufgenommen werden:

„Hohe Energieeffizienz der Gebäude ist zu beachten (es wird der Energiestandard KfW 40 oder besser Passivhaus-Standard angestrebt).

 

Abstimmung:

 

angenommen mit Änderung

 

mit 7 gegen 0