Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Es werden weiterhin 124 Betreuungsplätze im ERBA Haus für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort) als bedarfsnotwendig anerkannt. Davon werden in der Bedarfsplanung 24 Betreuungsplätze dem Kinderkrippen-, 50 Betreuungsplätze dem Kindergarten- und 50 Betreuungsplätze dem Grundschulalter zugerechnet.

 

  1. Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für die Generalsanierung und Erweiterung des ERBA Hauses für Kinder wird gemäß DA-Bau 5.3 zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2024 anzumelden.