Zusatz: Unterlagen werden nachgereicht

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, die zulässige Höhe der baulichen Anlagen weiterzuentwickeln und dem Vollzug des Bebauungsplans Nr. E 232 – Weidenweg – zugrunde zu legen.

2.       Die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. E 232 – Weidenweg – für das Bauvorhaben „Campus Weidenweg“ (AZ 2022-834-VV) i.S.d § 31 BauGB werden befürwortet.

 

 


Protokollvermerk: