Sitzung: 24.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0
Vorlage: 771/013/2022
Ergebnis/Beschluss:
Der Jahresabschluss des EB77
für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebs-verordnung
Bayern) festgestellt und Entlastung wird (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 der
Betriebssatzung) erteilt.
Der von der Dr. Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2021 weist in der Gewinn-
und Verlustrechnung ein Jahresergebnis von
-949.518,02 € aus. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.625.396,30
€ ergibt sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. 965.645,61 €. Es wird
beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.