Sitzung: 16.11.2022 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 20/035/2022
Ergebnis/Beschluss:
Die Stadt Erlangen verzichtet
bei der Stundung von Gemeindesteuern und sonstigen Stundungen infolge
gestiegener Energiekosten auf die üblichen Stundungszinsen.
Diese Regelung gilt für
Stundungen bis 30.06.2023 und unabhängig von ihrer finanziellen Bedeutung.