Ergebnis/Beschluss:

1.     Der Endbericht Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage des weiteren Handelns. Der Stadtrat bleibt bei den konkreten Umsetzungsschritten eingebunden.

 

2.     Die Empfehlungen des Bürger*innenrats und der Mitglieder der Stakeholder-Gruppe zu den vorgeschlagenen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

3.     Im Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf hat die Verwaltung für das nächste Jahr 14 Maßnahmen (12 Leuchtturmmaßnahmen und zwei weitere) aus dem Fahrplan für das Verwaltungshandeln ausgewählt, die eine schnelle und hohe Reduzierung des CO2-Ausstoßes versprechen und andere Akteure innerhalb der Stadtgesellschaft zum Handeln motivieren. Diesem Vorgehen wird zugestimmt.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für die ausgewählten Maßnahmen in die Haushaltsberatungen 2023 einzubringen, soweit noch nicht erfolgt. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen für die ausgewählten Maßnahmen ist bereits im Stellenplanverfahren enthalten. Die Entscheidung über Finanzmittel und Stellen erfolgt im Haushaltsverfahren.

 

5.     Soweit die Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Töchter fallen, wird diesen empfohlen, an den Themen weiterzuarbeiten und in den Aufsichtsgremien zu informieren.

 

6.     Die Verwaltung wird beauftragt, den gesamten Maßnahmenkatalog in den nächsten Jahren weiter zu konkretisieren und entsprechend in die Arbeitsprogramme für 2024 ff. zu integrieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel und Personalstellen sind im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2024 ff. anzumelden.

 

7.     Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat regelmäßig über den Umsetzungsstand des Fahrplans Klima-Aufbruch.

 

8.     Der Lenkungskreis Klima-Aufbruch wird weitergeführt.

 


Protokollvermerk:

 

Der Antrag Nr. 291/2022 der AfD wird mit 2 gegen 44 Stimmen abgelehnt.

 

Herr StR Lehrmann bittet um folgenden Protokollvermerk zum Abstimmungsverhalten der CSU-Fraktion:

„Beim Beschluss zum Klimaaufbruch und der weiteren Umsetzung werden wir neben der Auswirkung auf das Klima und auch die Folgenabschätzung im sozialen und wirtschaftlich ökologischen Bereich berücksichtigen. Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht den Standort Erlangen schwächen. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt muss seine Brücksichtigung finden. Für die Bekämpfung des Klimawandels spielt das Miteinander eine große Rolle. Deshalb werden wir auch im weiteren Fortgang großen Wert auf die Beteiligung aller relevanter Gruppen insbesondere auch der Wirtschaft legen.“

 

Herr StR Dr. Richter bittet darum, dass soweit mit jetzigem oder künftigem Personal möglich, auch weitere der 41 Maßnahmen begonnen bzw. fortgesetzt werden. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik verweist auf die Seite 4 der Vorlage, wo dies sinngemäß geschrieben steht.

 

Zum Antrag Nr. 289/2022 beantragt Herr StR Hornschild eine namentliche Abstimmung.

Beschluss des Stadtrates: mit 45 gegen 0 Stimmen angenommen

 

Es findet eine getrennte Abstimmung zu den Nrn. 1-8 sowie den zugehörigen Fraktionsanträgen statt:

 

Nr. 1

Punkt 1 des Antrages 288/2022: mit 2 gegen 43 Stimmen abgelehnt

Erster Teil des Antrages 289/2022: mit 18 gegen 27 Stimmen abgelehnt. Hierzu fand eine namentliche Abstimmung statt.

Die unveränderte Nr. 1 des Beschlusstextes wird mit 41 gegen 4 Stimmen angenommen.

 

Nr. 2

Der Änderungsantrag der FWG zu diesem Punkt wird mit 3 gegen 42 Stimmen abgelehnt

Die unveränderte Nr. 2 des Beschlusstextes wird mit 45 gegen 0 Stimmen angenommen.

 

Nr. 3

Punkt 3 des Antrages 288/2022 wird mit 3 gegen 42 Stimmen abgelehnt

Der Änderungsantrag der FWG zu diesem Punkt wird mit 4 gegen 41 Stimmen abgelehnt

Der Antrag der Bürgerversammlung wird mit 15 gegen 30 Stimmen abgelehnt

Die unveränderte Nr. 3 des Beschlusstextes wird mit 40 gegen 5 Stimmen angenommen

 

Nr. 4

Der 2. Punkt des Antrages 289/2022 wird mit 16 gegen 29 Stimmen abgelehnt

Die unveränderte Nr. 4 des Beschlusstextes wird mit 43 gegen 2 Stimmen angenommen.

 

Nr. 5

Der Änderungsantrag der FWG zu diesem Punkt wird mit 5 gegen 40 Stimmen abgelehnt

Die unveränderte Nr. 5 des Beschlusstextes wird mit 43 gegen 2 Stimmen angenommen

 

Nr. 6

Der Änderungsantrag der FWG zu diesem Punkt wird mit 4 gegen 41 Stimmen abgelehnt

Die unveränderte Nr. 6 des Beschlusstextes wird mit 43 gegen 2 Stimmen angenommen

 

Nr. 7

Mit 45 gegen 0 Stimmen angenommen

Nr. 8

Mit 43 gegen 2 Stimmen angenommen