Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Für die Erweiterung des Waldkindergartens „Mooswichtel gUG“ um eine Hortgruppe werden 25 Hortplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

Die Nummern 2 bis 5 werden unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zur Beschlussvorlage Nr. 510/080/2022 behandelt (Rücknahme des Förderkonzeptes für Waldkindergärten):

2.      Die „Mooswichtel gUG“ erhält nach den derzeitigen Kostenschätzungen für die Errichtung einer Natur-Kita mit einer Krippen-, zwei Kindergarten- und einer Hortgruppe einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 560.000 €.

3.      Bei Änderung der Fördergrundlagen (Fläche, Kosten u.a.) ändert sich der Zuschuss entsprechend.

4.      Die „Mooswichtel gUG“ erhält für die Schaffung der Hortplätze einen Ausstattungszuschuss von maximal 31.250 €.

5.      Der aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 09.12.2021 (Nr. 510/063/2021) erlassene Zuschussbescheid vom 14.02.2022 wird mangels Rechtsgrundlage aufgehoben (Aufhebung des Förderkonzeptes Waldkindergarten).