Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Das Konzept „Förderung von Waldkindergärten im Rahmen von freiwilligen Investitionszuschüssen durch das Stadtjugendamt“ wird rückwirkend zum 01.11.2021 aufgehoben.

2. Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Natur-Kitas (z.B. Waldkindergärten) werden wie Festbauten entsprechend Art. 28 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 BayFAG sowie nach den städtischen Richtlinien zum Ausstattungszuschuss gefördert.

3. Das Wesensmerkmal der Waldkindergärten/Natur-Kitas muss gewahrt bleiben (Aktivitäten finden fast durchgehend außerhalb von Gebäuden statt.