Sitzung: 19.10.2022 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 50/085/2022
Ergebnis/Beschluss:
1. Der ErlangenPass Plus wird als Ergänzung zum
ErlangenPass eingeführt, um auch Menschen mit geringem Einkommen – aber ohne
Anspruch auf existenzsichernde Sozialleistungen - zu unterstützen.
2. Die Berechtigung für den ErlangenPass Plus richtet
sich einkommensorientiert an Obergrenzen des Haushaltseinkommens aus.
3. Die Berechnung von Einkommensobergrenzen orientiert
sich an den Regelsätzen des künftigen Bürgergelds, einem Unterkunftsbetrag (Mietobergrenzen)
und einer Heizkostenpauschale.
4. Studierende und Auszubildende werden künftig in den
ErlangenPass aufgenommen, sofern sie BaFöG-Leistungen oder
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Ohne Bezug von BaFöG- oder
BAB-Leistungen können Studierende und Auszubildende entsprechend der
Einkommensobergrenzen den ErlangenPass Plus beantragen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den ErlangenPass
Plus entsprechend des in der Beschlussvorlage ausgeführten Rahmenkonzepts
einzuführen und hierzu die notwendigen organisatorischen, personellen und
technischen Schritte umzusetzen.