Ergebnis/Beschluss:

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (BGS/EWS) (Entwurf vom 07.09.2022, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Protokollvermerk:

Der §5 Abs. 2 der Satzung wird von Herrn berufsm. StR Ternes um folgenden Satz 8 ergänzt: „Ist jedoch im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld eine größere Geschossfläche vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen.“

In den Absätzen 3-5 wird der Satz 2 daher wie folgt angepasst: „Absatz 2 Sätze 6 bis 8 gelten entsprechend.“