Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht des Revisionsamtes vom 10.10.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses des
EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2021 (Nr. 15/2022) wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

-       den Jahresabschluss 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und

-       der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.