Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Die Erschließungsanlage „Möwenweg“ (Anlage) wird abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. D 265 – Campingstraße – hergestellt. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage im Sinne des § 125 Abs. 2 BauGB wird festgestellt.
  2. Die Ausführungen der Verwaltung zur Rückfrage des Stadtrats Dr. Richter werden zur Kenntnis genommen.