Sitzung: 13.10.2022 Bildungsausschuss
Zusatz: Protokollvermerk
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 40/121/2022
Ergebnis/Beschluss:
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Fraktionsantrag Nr. 065/2022 der Grünen Liste vom 22.03.2022 ist hiermit bearbeitet.
Protokollvermerk:
Auf Nachfrage
erläutert Frau Bildungsreferentin Steinert-Neuwirth, dass hinsichtlich der
vertraglichen Verpflichtung bzgl. der DGE-Empfehlungen Kontakt mit dem
Rechtsamt aufgenommen wurde.
Nach dortiger rechtlicher Auffassung ist die in den Dienstleistungskonzessionen getroffene Verpflichtung der Betreiber zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards zulässig und ausreichend. Als Anlage 3 des Vertrags sind die DGE-Qualitätsstandards ausdrücklich Bestandteil des Dienstleistungskonzessionsvertrags.
Sollten diese Standards vom Betreiber nicht eingehalten werden, so steht der Stadt gem. Vertrags ein Kündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist zu.