Zusatz: Protokollvermerk

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 065/2022 der Grünen Liste vom 22.03.2022 ist hiermit bearbeitet.


Protokollvermerk:

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Bildungsreferentin Steinert-Neuwirth, dass hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtung bzgl. der DGE-Empfehlungen Kontakt mit dem Rechtsamt aufgenommen wurde.

Nach dortiger rechtlicher Auffassung ist die in den Dienstleistungskonzessionen getroffene Verpflichtung der Betreiber zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards zulässig und ausreichend. Als Anlage 3 des Vertrags sind die DGE-Qualitätsstandards ausdrücklich Bestandteil des Dienstleistungskonzessionsvertrags.

Sollten diese Standards vom Betreiber nicht eingehalten werden, so steht der Stadt gem. Vertrags ein Kündigungsrecht mit 3-monatiger Kündigungsfrist zu.