Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Die Öffnungszeiten bzw. Erreichbarkeitszeiten der städtischen Dienststellen werden jeweils laut den in der Anlage dargestellten Modellen angepasst.

 

2. Die Dienststellen können die Kernzeit für Montage entsprechend ihren neuen Öffnungszeiten bzw. Erreichbarkeitszeiten individuell bis zum Kernzeitende für dienstags bis donnerstags
laut Ziff. 2.1 der Dienstvereinbarung gleitende Arbeitszeit verkürzen.

 

3. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.09.2022 in Kraft.