Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: angenommen mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die Stadt Erlangen verpflichtet sich bei allen Flächen in ihrer Bewirtschaftung generell auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Ausgenommen hiervon sind Einsatzgebiete, für die es auf dem Markt bisher keine ausreichend wirksamen Alternativen gibt. Hier ist die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel unverzüglich einzustellen sobald solche Alternativen auf dem Markt erhältlich sind.

 

Dritte, wie Privatunternehmen, die im Auftrag der Stadt die Pflege durchführen, werden vertraglich auf den Verzicht des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln verpflichtet.

 

Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband ein Konzept um gemeinsam mit den Pächtern die Biodiversität auf städtischen, landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen.

 

Die Ausweitung des ‚Vertragsprogramm der ESTW zum wasserschonenden reduzierten Düngeeinsatz in der Landwirtschaft‘ wie bei den Stadtwerken München in ein zweistufiges Programm mit der Förderung von biologischer Landwirtschaft als zweite Stufe wird nicht weiterverfolgt.

 

Der gemeinsame Antrag der SPD und Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 396/2020 vom 29.10.2020 ist hiermit bearbeitet.

 


Protokollvermerk:

 

Frau Beirätin Fuchs, stellt den Antrag, im 1. Absatz des Beschlusstextes die folgenden Sätze zu streichen.
„Ausgenommen hiervon sind Einsatzgebiete, für die es auf dem Markt bisher keine ausreichend wirksamen Alternativen gibt. Hier ist die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel unverzüglich einzustellen sobald solche Alternativen auf dem Markt erhältlich sind.

 

Diesem Antrag wird mit 4 zu 3 Stimmen im UVPB zugestimmt und im UVPA mit 4 zu 10 Stimmen abgelehnt.

 

Herr Beirat Grillenberger stellt den Antrag, im 1. Absatz des Beschlusstextes die folgenden Sätze zu streichen und wie folgt zu ändern:

Streiche:
„Ausgenommen hiervon sind Einsatzgebiete, für die es auf dem Markt bisher keine ausreichend wirksamen Alternativen gibt. Hier ist die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel unverzüglich einzustellen sobald solche Alternativen auf dem Markt erhältlich sind.

Setze:

„Ausnahmen müssen je einzeln genehmigt werden“.

 

Diesem Antrag wird mit 5 zu 2 Stimmen im UVPB zugestimmt und im UVPA mit 8 zu 6 Stimmen zugestimmt.

Der geänderten Vorlage der Verwaltung wird im UVPB mit 7 zu 0 Stimmen empfohlen und im UVPA mit 14 zu 0 Stimmen zugestimmt.