Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Die beigefügte Förderrichtlinie wird für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung, Gewerbetreibende, freiberufliche Tätige, Vereine, Initiativen, Nutzungsgemeinschaften und Privatpersonen, die Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, Fahrradanhänger, Fahrradlastenanhänger oder Therapieräder anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Beschluss VI/079/2021 bereitgestellten Mittel hierfür anzuwenden.