Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 20

Ergebnis/Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2022

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 Euro

 

und einem Saldo von

 Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 Euro

 

 


 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

28.436.900 Euro

 

in den Aufwendungen mit

26.444.400 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

33.536.530 Euro

 

 

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

37.297.200 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

14.252.300 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

37.487.000 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.608.900 Euro

 

§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.628.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.769.830 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.039.800 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
51.276.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 2.050.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
1.983.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                300 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                           425 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 96.000.000 Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.739.480 Euro festgesetzt.

3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Erlangen, den

 

 

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister