Sitzung: 13.01.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0
Vorlage: 201/031/2021
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2022 und in der
mittelfristigen Finanzplanung
2021 – 2025 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen,
die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind –
insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und
Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.