Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2022, die mittelfristige Finanzplanung 2021 – 2025 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2022, den Haushaltsplan 2022, der mittelfristigen Finanzplanung 2021– 2025 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2022 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.