Ergebnis/Beschluss:

Die Stadt Erlangen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB, die Durchführungsfrist für die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ bis zum 31.12.2031 (weitere 10 Jahre) zu verlängern.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Mittelfranken entsprechend zu informieren.