Sitzung: 16.11.2021 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Vorlage: 610.3/034/2021
Ergebnis/Beschluss:
Die Stadt Erlangen beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB, die Durchführungsfrist für die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ bis zum 31.12.2031 (weitere 10 Jahre) zu verlängern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regierung von Mittelfranken entsprechend zu informieren.