Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Ergebnis/Beschluss:

 

Der vorliegende Jahresantrag für das Bayerische Städtebauförderungsprogramm 2022 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2021). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.