Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Der von der Stadt Erlangen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter und dem Amtsgericht Erlangen erstellte Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne des § 558d BGB. Er wird als „qualifizierter Mietspiegel“ anerkannt.