Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.      Die Teilnahme von Stadtratsmitgliedern an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse, die in der Heinrich-Lades-Halle stattfinden, mittels Ton-Bild-Übertragung (Art. 47a GO) wird zugelassen.

2.      Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an einer Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem Bürgermeister- und Presseamt, Sitzungsdienst, spätestens am Tag vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen. Weitere Voraussetzung der Teilnahme ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

3.      Der Verantwortungsbereich der Stadt Erlangen beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Die Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO) fällt somit grundsätzlich nicht in den Verantwortungsbereich der Stadt Erlangen, wenn mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht.

4.      Der Nutzungszweck der den Stadtratsmitgliedern zur Verfügung gestellten Hard- und Software wird nicht auf die Ermöglichung der Teilnahme an hybriden Sitzungen erweitert.

5.      Die Sitzung wird über Videotechnik neben der sonst üblichen Tonaufzeichnung zur Erstellung der Sitzungsniederschrift aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden nach Genehmigung der Niederschrift der Sitzung gelöscht.

6.      Die Zulassung von Hybridsitzungen ist befristet bis 31. Dezember 2021 und erfolgt unter dem Aspekt der Reduzierung des Ansteckungsrisikos während der Corona-Pandemie sowie als Test zur Evaluation im Hinblick auf die Entscheidung über eine mögliche Verstetigung hybrider Sitzungen über das Jahr 2021 hinaus.

7.      Die Festlegungen zu Livestream von Stadtratssitzungen sowie Übertragung und Archivierung von Haushalts- und Stadtratsschlussreden vom 23.07.2020 (Beschlussvorlage 13/011/2020) bleiben unberührt.