Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1.    Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, dem Landkreis Forchheim und dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren StUB-Planungen soll abgeschlossen werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung mit den Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.

3.    Der Abschluss der Zweckvereinbarung sowie die Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken erfolgt nach Abschluss des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.

4.       Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Finanzamt oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen der Stadt Erlangen begründen, ohne nochmalige Befassung durch den Stadtrat der Stadt Erlangen selbständig vorzunehmen.