Sitzung: 20.07.2021 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77, Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat
Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: VI/070/2021
Ergebnis/Beschluss:
1.
Die
Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen, dem Landkreis
Erlangen-Höchstadt, dem Landkreis Forchheim und dem Zweckverband
Stadt-Umland-Bahn über die Einbindung des Ost-Astes in die weiteren
StUB-Planungen soll abgeschlossen werden.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Zweckvereinbarung nach Abschluss in Abstimmung
mit den Beteiligten der Regierung von Mittelfranken gem. Art. 12 Abs. 2 i.V.m.
Art. 13 KommZG zur Genehmigung und Veröffentlichung im Amtsblatt vorzulegen.
3. Der Abschluss der Zweckvereinbarung
sowie die Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken erfolgt nach Abschluss
des Verfahrens über die Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen
Finanzamt nach § 89 AO betreffend die umsatzsteuerliche Bewertung des
Kostenersatzes auf Basis der Zweckvereinbarung.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen an der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung sowie solche Änderungen, die sich z.B. im Hinblick auf die Abstimmung mit dem Finanzamt oder auch nach Hinweisen der Regierung von Mittelfranken ergeben und keine weitergehenden Verpflichtungen der Stadt Erlangen begründen, ohne nochmalige Befassung durch den Stadtrat der Stadt Erlangen selbständig vorzunehmen.