Gremium: Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat

Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 412 – Häuslinger Wegäcker West – ist für das Gebiet zwischen Frankenalbstraße, Rodensteinweg und An den Häuslinger Wegäckern, durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.

 

  1. Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen – Häuslinger Wegäcker West – in der Fassung vom 20.07.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.