Sitzung: 11.05.2021 Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 611/050/2021
Ergebnis/Beschluss:
1. Der
räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr. 464 - Am
Klosterholz West - mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,4 ha
erweitert. Hinzu kommen jeweils Teilflächen der Flurstücke 754 und 820 der
Gemarkung Kosbach, die als externe artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen
dienen und darüber hinaus wurden
geringfüge Flächenanpassungen an Teilflächen der Flurstücke 739, 782,
783, 786 und Fl. Nr. 787 im
Zufahrtsbereich ins Gebiet vorgenommen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit integriertem Gründordnungsplan in der Fassung vom 11.05.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen (Anlage 2).