Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1.   Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr. 464 - Am Klosterholz West - mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,4 ha erweitert. Hinzu kommen jeweils Teilflächen der Flurstücke 754 und 820 der Gemarkung Kosbach, die als externe artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen dienen und darüber hinaus wurden geringfüge Flächenanpassungen an Teilflächen der Flurstücke 739, 782, 783, 786 und Fl. Nr. 787 im Zufahrtsbereich ins Gebiet vorgenommen.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit integriertem Gründordnungsplan in der Fassung vom 11.05.2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen (Anlage 2).