Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

 

1. Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr. 469 – Häusling Nord – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 0,4 ha erweitert. Hinzu kommen das Flurstuck 545 und ein Teilbereich des Flurstücks 557, Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereichs beträgt nun ca. 1,5 ha.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 469 der Stadt Erlangen – Häusling Nord – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 11. Mai 2021 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Anlage 2).