Zusatz: Nachmeldung und Tischauflage,
Protokollvermerk

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ergebnis/Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann beanstandet, dass der Eigentümer (Freistaat Bayern) sich nicht an geltendes Recht hält. Herr StR Pöhlmann bittet die Verwaltung nochmals Kontakt zur oberen Denkmalschutzbehörde aufzunehmen, um sie über die schadhafte Bausubstanz in Kenntnis zu setzen und hierbei nachzufragen, ob dem Eigentümer die Situation mitgeteilt wurde.

 

Herr Weber teilt mit, dass die untere Denkmalschutzbehörde keinen Druck auf die obere Denkmalschutzbehörde ausüben kann. Die Kommune hat hier kein Recht auf Anwendung der Zweckentfremdungssatzung, da es sich um keine Wohnimmobilie handelt. Die Verwaltung wird im nächsten Unikontaktgespräch die Wiedernutzung ansprechen und in Erfahrung bringen, ob die obere Denkmalbehörde Kontakt zum Eigentümer aufgenommen hat und wird wieder berichten.