1.    Die Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen der Stadt Erlangen (Entwurf vom 22.03.2021, Anlage 1) wird beschlossen.

2.    Die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Verfügungswohnungen (Entwurf vom 22.03.2021, Anlage 2) wird beschlossen.

 


Auf Aufforderung von Herrn Urban soll die Verwaltung eine Senkung des Kostendeckungsgrades unter 55 % prüfen. Die Abstimmung über die Beschlussvorlage der Verwaltung beinhaltete eine Ablehnung dieses Anliegens.