Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

1. Ausbildung

Im Jahr 2022 sollen bis zu 54 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

 

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 3 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Hochbau und Städtebau

·         1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

·         11 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)

·         6 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“  (OptiPrax)

2. Qualifizierung/Personalentwicklung

 

Im Jahr 2022 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

3. Die Haushaltsmittel für 2022 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 

 


Protokollvermerk:

Frau StRin Wirth-Hücking bittet um einen Bericht darüber, wie die Ausbildungsqualität bei der hohen Anzahl an Auszubildenden auch in Hinblick auf Corona gewährleistet wird.