Beschluss: angenommen mit Änderungen

Ergebnis/Beschluss:

Die Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 26.02.2021 dient zur Kenntnis.

 


Protokollvermerk:

Folgende Änderung wird vorgenommen:

Aufgrund des Ministerratsbeschlusses der Bay. Staatregierung vom 13.04.2021, Eltern und Kindertageseinrichtungen auch im April und Mai 2021 unter den gleichen Voraussetzungen wie schon in den Monaten Januar bis März 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten, wird auch für die Monate April und Mai 2021 auf die Elterngebühren in städtischen Kindertageseinrichtungen für Eltern verzichtet, deren Kinder an höchstens 5 Tagen pro Monat in der Einrichtung betreut wurden bzw. werden. In der Kindertagespflege werden für die Eltern, deren Kinder trotz Buchung höchstens an 5 Tagen betreut wurden bzw. werden, die Kostenbeiträge erlassen.“

 

Beschluss des HFPA: mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen