Sitzung: 21.04.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: angenommen mit Änderungen
Vorlage: 510/034/2021
Ergebnis/Beschluss:
Die Eilverfügung des Oberbürgermeisters vom 26.02.2021 dient zur Kenntnis.
Protokollvermerk:
Folgende Änderung wird vorgenommen:
„Aufgrund des
Ministerratsbeschlusses der Bay. Staatregierung vom 13.04.2021, Eltern und
Kindertageseinrichtungen auch im April und Mai 2021 unter den gleichen
Voraussetzungen wie schon in den Monaten Januar bis März 2021 bei den
Elternbeiträgen pauschal zu entlasten, wird auch für die Monate April und Mai
2021 auf die Elterngebühren in städtischen Kindertageseinrichtungen für Eltern
verzichtet, deren Kinder an höchstens 5 Tagen pro Monat in der Einrichtung
betreut wurden bzw. werden. In der Kindertagespflege werden für die Eltern,
deren Kinder trotz Buchung höchstens an 5 Tagen betreut wurden bzw. werden, die
Kostenbeiträge erlassen.“
Beschluss des HFPA:
mit 14 gegen 0 Stimmen angenommen