Ergebnis/Beschluss:
1. Die
ab 01.03.2022 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Recht,
Personal und Digitalisierung (Ref. III) wird nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat
III wird auf sechs Jahre vom 01. März 2022 bis 29. Februar 2028 festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates III soll in der Stadtratssitzung am
17.03.2021 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat III wird Herr Thomas Ternes, geboren am 13.03.1965, der derzeitige Leiter des Referates Recht, Personal und Digitalisierung (Ref. III), vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat III wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
Protokollvermerk:
Es findet eine getrennte Abstimmung statt:
Nr. 1: mit 19 gegen 9 Stimmen angenommen
Der Antrag Nr. 71/2021 der Erlanger Linke ist damit erledigt.
Nrn. 2-9: mit 28 gegen 0 Stimmen angenommen
Herr Thomas Ternes wird mit 20 Stimmen als berufsmäßiges Stadtratsmitglied wiedergewählt.