Sitzung: 10.03.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 111/003/2021
Ergebnis/Beschluss:
Vorpraktikant*innen erhalten unter den unter II. Ziffer 2 genannten Voraussetzungen ab dem 01.04.2021 eine monatliche Vergütung.