Sitzung: 10.02.2021 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 510/024/2021
Ergebnis/Beschluss:
1. Für den Ersatzbau eines
Teils der Kindertageseinrichtung St. Kunigund werden 31 Hortplätze
als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über
den weiteren Planungsstand zu
informieren.
3. Die Bedarfsanerkennung wird
aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis zum
31.12.2022 kein offizieller Antrag
auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
BayFAG vorliegen, entfällt diese
Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.