Sitzung: 09.02.2021 Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: 611/026/2020
Ergebnis/Beschluss:
UVPA
1. Die Erschließungsanlage auf Fl.Nr. 1287/11 - Gemarkung Erlangen - bleibt folgendermaßen hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 191 zurück:
Auf die in Anlage 1 dargestellte,
als öffentliche Straßenverkehrsfläche, festgesetzte Teilfläche wird verzichtet,
da diese keine erschließungsrelevante und verkehrliche Funktion besitzt.
2. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB wird festgestellt, da die Abweichung mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist.
BWA
Die Einziehung der in Anlage 1 dargestellten Teilfläche des
Wendehammers (Fl. Nr. 1287/11 – Gemarkung Erlangen) wird beschlossen.