Sitzung: 14.01.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: 201/014/2020
Ergebnis/Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2021 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2020 – 2024 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.