Ergebnis/Beschluss:

1.    Die neuen Mietobergrenzen werden entsprechend nachstehender Tabelle beschlossen und gelten ab 01.12.2020.

Haushaltsgröße

Höchstmiete 01.12.2018 - 30.11.2020

Höchstmiete ab 01.12.2020 in €

1-Personen-Haushalt

443,00

452,00

2-Personen-Haushalt

528,00

539,00

3-Personen-Haushalt

593,00

605,00

4-Personen-Haushalt

698,00

713,00

5-Personen-Haushalt

818,00

835,00

Jede weitere Person

116,00

119,00

 

2.    Für energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz werden die festgesetzten Obergrenzen (Bruttokaltmieten) um 5 v.H. erhöht.

 

 


Protokollvermerk:

Herr StR Pöhlmann wiederholt den Antrag aus dem HFPA: Er beantragt, dass die Variante 3 beschlossen wird.

Beschluss des Stadtrates: mit 10 gegen 18 Stimmen abgelehnt